Actionbikes Racer Pocket Quad (49 cc)

Actionbikes Racer Pocket Quad (49 cc)

Pocket Quad Racer – tolle geräuschlose Temposteigerung

Der 800 Watt Kinderquad Racer ist ein tolles Fahrzeug für Jugendliche. Du kannst richtig Gas geben in Kombination mit einer hervorragenden Beschleunigung. Dazu ist es umweltfreundlich und lautlos.

Komplette Ausstattung mit allen Extras

Von einer Schutzhaube ummantelt befinden sich 3 x 12 Volt Batterien mit einer Gesamtleistung von 36 Volt 12 Ampere. Das Quad ist wartungsarm, keine Rauchentwicklung, da es über keinen Benzinmotor verfügt. Neben dem bei der Lieferung beigefügten Ladegerät kann der Ladezustand über eine Kontrollampe verfolgt werden. Nach der kompletten Ladung des Akkus ist eine Reichweite von etwa 15 bis 20 km möglich. Für die Fahrt mit dem Pocket Quad stehen eine hintere gelochte Scheibenbremse, 2 x gelochte Scheibenbremsen vorne für eine absolute Verlangsamung, ein stufenloser Drehgasgriff sowie ein Drosselschalter, bei denen die Geschwindigkeiten auf 7 km/h, 15 km/h oder das Höchsttempo von 25 km/h eingestellt werden können. Die Höchstgeschwindigkeit ist jedoch abhängig vom Gewicht des Fahrers. Große 6“ Reifen unterstützen Dich während der Fahrt und gewähren Dir mehr Bodenfreiheit.

Technische Daten des Pocket Quads Racer

Das Pocket Quad Racer verfügt über ein Gewicht von 40 kg. Eine maximale Zuladung auf 60 kg ist zulässig. Neben einem 800 Watt Motor besitzt das Getriebe einen Vorwärts-Neutral-Rückwärtsgang. Das Fahrzeug in den Abmaßen von 105 x 58 x 70 cm ( L x B x H) besitzt Licht für abendliche Aktivitäten und eine Sitzhöhe von 50 cm. Der Racer weist vorne eine Bereifung von 4.10-6 und hinten 13×5.00-6 auf. Für den Start des Quad steht ein Zündschloss mit zwei Schlüsseln bereit. Natürlich kann das Quad auch manuell mit einem Seilzugstarter gestartet werden.

Zusätzliche Informationen

Die Benutzung im deutschen Straßenverkehr lt. STVZO nicht erlaubt. Das Pocket Quad Racer darf nur auf abgesperrtem Privatgelände oder auf ausgewiesenen Rennstrecken gefahren werden. Unter 16 Jahren ist die Nutzung nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet.