Actionbikes Kinderquad Cobra (800 Watt)

Actionbikes Kinderquad Cobra (800 Watt)

Actionbikes Cobra – ideal für Kinder und Jugendliche

Das Quad wird mit einer speziellen technischen Ausstattung ausgeliefert, um die erhöhten Sicherheitsanforderungen bei Kinder-Quads zu erfüllen. Dies ist insbesondere mit einer Drosselanlage und einer Einstellung der Höchstgeschwindigkeit möglich.

Merkmale des Pocket Quad Cobra

Das Pocket Quad besitzt einen 800 Watt starken 36 V Elektromotor. Mit dem eingebauten Regulierer kannst Du durch die Stellung 0 eine maximale Geschwindigkeit von etwa 25 km/h, bei der Stellung 1 circa 6 km/h und bei der Position 2 ein Speed von etwa 15 km/h erreichen.

Der Hersteller Nitro Motors baute neue massive Bremsscheiben, eine gelochte Scheibenbremse hinten 2 x gelochte Bremsscheiben vorne für eine echte Verzögerung und ein Sicherheits-Fußpedal ein. Per Wahlschalter kannst Du den Vor- und Rückwärtsgang betätigen. Neben einem lackierten Felgenkranz und einer Ganganzeige steht Dir eine Ladebuchse für ein bequemes Laden des Akku bereit.

Technische Details zum Pocket Quad Cobra

Zur Nutzung des Cobra ist eine 3x 12V 12Ah Batterie eingebaut. Damit Du über die Beschaffenheit der Batterie informiert bist, kannst Du die Daten über eine Batteriezustandsanzeige ablesen. Das Quad mit seinen Abmessungen 1040 x 545 x 685 mm (L x H x B) besitzt ein Eigengewicht von 44 kg.

Die Traglast kann maximal bis auf 60 kg erhöht werden. Die Sitzhöhe vom Boden beträgt 520 mm, der Abstand zum Fuß-Sitz 350 mm. Die Bodenfreiheit ist seitens des Herstellers mit 170 mm, die Spurweite v. u. h. 540 – 545 mm und der Achsabstand mit 720 mm angegeben.

Das Quad wird durch eine Kette angetrieben. Vorne am Fahrzeug befinden sich zwei Federbeine, hinten wurde ein Federbein integriert. Für die Nutzung des Quads werden 4.10-6 / 13×5.00-6 Reifen verwendet.

Fazit zum Actionbikes Cobra 49cc

Neben ausreichender Schutzkleidung darf das Pocket Quad Cobra nicht am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Das Wettbewerbsfahrzeug darf nur auf Privatgelände oder auf speziellen Rennstrecken gefahren werden. Bei Benutzung unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die Aufsicht übernehmen.