Ein Pocket Quad verfügt in der Regel über keine Straßenzulassung und darf nur auf privatem Gelände, zum Beispiel im eigene Garten oder auf dem eigenen Hof, sowie auf dafür vorgesehenen Strecken geführt werden. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht gestattet.
Der Betrieb eines Kinderquads auf öffentlichem Gelände ist strikt untersagt. Dazu zählen auch Sackgassen, Spielstraßen, Kinderspielplätze, Fahrradwege und Bürgersteige, sowie Parks und Feldwege. Für das Führen eines Pocket Quad im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Zulassung und eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.
Führerscheinklassen
Beide Führerschein-Klassen können ab einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden. Die Klasse A1 schließt die Fahrerlaubnis-Klasse AM ein.
Zulassung eines Pocket Quad
Alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, unterliegen dem deutschen Zulassungsrecht. Pocket Quads, sowie Mofas und Kleinkrafträder, sind vom Zulassungverfahren ausgenommen. Es werden jedoch eine Betriebserlaubnis, sowie ein gültiger Versicherungsvertrag und ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Betriebserlaubnis
Da Pocket Quads als Geländefahrzeuge konzipiert sind, verfügen sie nicht automatisch über eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, da sie häufig nicht über die amtlich geprüften und genehmigten Standards verfügen.
Für die Verkehrsicherheit fehlen wichtige Teile wie Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter, Bremslichter, Standlicht, Rückspiegel und Hupe. Deshalb wird vom Hersteller keine Betriebserlaubnis beigefügt.
Es werden jedoch auch Mini Quads angeboten, die technisch für den Straßenverkehr ausgelegt sind und über die notwendigen Zulassungspapiere, sogenannte COC-Papiere verfügen. Diese sind in der Regel in der gesamten EU gültig.